KI im Aufsichtsrat: Was der DCGK-Praxis-Impuls wirklich verlangt
Kein Spezialwissen. Aber ein gemeinsames Grundverständnis — und genau daran scheitern die meisten Gremien.
Der DCGK-Praxis-Impuls „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Aufsichtsrat“ (Regierungskommission, September 2025) stellt erstmals klar, dass KI nicht nur Sache des Vorstands ist, sondern den Aufsichtsrat in beiden Funktionen betrifft — in der Beratung und in der Überwachung. Er fordert kein Spezialwissen, empfiehlt aber für jedes Mitglied ein KI-Grundverständnis: Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen. Der Impuls ist nicht bindend und nicht abschließend; wegen der starken Resonanz ist für 2026 bereits eine Aktualisierung angekündigt. Sein eigentlicher Anspruch ist bescheiden und anspruchsvoll zugleich: ein gemeinsamer Wissensstand, auf dem das Gremium überhaupt erst urteilsfähig wird.
Im September 2025 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zum ersten Mal konkrete Hinweise zum Umgang mit künstlicher Intelligenz in der Gremienarbeit gegeben — einen „Praxis-Impuls“. Das klingt unscheinbar. Tatsächlich verschiebt es eine Zuständigkeit.
Bislang galt KI vielerorts als Vorstandsthema: operativ, technisch, delegierbar. Der Praxis-Impuls widerspricht dem in einem Punkt deutlich. KI ist auch Sache des Aufsichtsrats — und zwar in beiden seiner Funktionen.
Beide Funktionen, nicht nur die Kontrolle
Der Aufsichtsrat berät und überwacht. Beratend heißt: Er soll die strategischen Chancen von KI mitdenken und einfordern, nicht abwarten, bis der Vorstand liefert. Überwachend heißt: Er muss die Risiken und die rechtlichen Pflichten beurteilen, die mit KI verbunden sind. Beides setzt voraus, dass das Gremium versteht, worüber es spricht. Genau hier liegt der unscheinbare, aber harte Kern des Impulses.
Der Impuls fordert kein Spezialwissen. Er fordert, dass niemand mehr mitredet, ohne mitdenken zu können.
Was „Grundverständnis“ praktisch bedeutet
Der Kodex empfiehlt für jedes Mitglied ein KI-Grundverständnis: wie KI funktioniert, was sie leisten kann und wo ihre Grenzen liegen. Das ist bewusst niedrig angesetzt — und für viele Gremien trotzdem eine Hürde. Denn es schließt aus, dass man das Thema an den einen Digitalexperten delegiert und sich selbst heraushält. Ein gemeinsames Grundverständnis ist die Basis, auf der Beratung und Überwachung erst tragen.
Wie ernst man einen unverbindlichen Impuls nehmen sollte
Der Praxis-Impuls ist nicht bindend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Man könnte ihn deshalb beiseitelegen. Ich würde davon abraten. Solche Impulse markieren, was als gute Praxis gilt — und an dieser Erwartung wird im Zweifel gemessen, ob ein Gremium sorgfältig gehandelt hat. Dass für 2026 bereits eine Aktualisierung angekündigt ist, zeigt zudem, wohin die Richtung geht. Wer jetzt ein gemeinsames Grundverständnis aufbaut, folgt keiner Mode, sondern kommt einer Entwicklung zuvor, die ohnehin verbindlicher wird.

Häufige Fragen
Was ist der DCGK-Praxis-Impuls zu KI im Aufsichtsrat? Eine Veröffentlichung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (September 2025), die erstmals konkrete Hinweise zum Umgang mit KI in der Aufsichtsratsarbeit gibt. Er ist nicht bindend; eine Aktualisierung ist für 2026 angekündigt.
Verlangt der Impuls KI-Spezialwissen von Aufsichtsräten? Nein. Er empfiehlt für jedes Mitglied ein KI-Grundverständnis — Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen — als Basis für Beratung und Überwachung.
Warum betrifft KI beide Funktionen des Aufsichtsrats? In der Beratung soll der Aufsichtsrat die strategischen Chancen von KI mitdenken, in der Überwachung ihre Risiken und rechtlichen Pflichten beurteilen. Beides erfordert ein gemeinsames Verständnis im Gremium.