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№ 016AnalyseGovernance & Strategie

Nur 5 % der Aufsichtsräte gelten als KI-kompetent

Das ist keine Bildungslücke. Es ist ein Aufsichtsrisiko — und es hat eine haftungsrechtliche Seite.

Kurzantwort

Nach einer im Juni 2024 erhobenen und u. a. von der TU München / Hochschule Macromedia aufgegriffenen Umfrage gelten nur rund 5 % der deutschen Aufsichtsräte als KI-kompetent; in einer Erhebung von Deloitte schätzen sich sogar nur etwa 2 % als wirklich sachkundig ein, und knapp 60 % geben an, wenig oder keine KI-Kenntnisse zu haben. Während KI in rund 80 % der Unternehmen fest im Vorstand verankert ist, befasst sich nur etwa ein Viertel der Aufsichtsräte regelmäßig damit. Das ist kein Bildungsthema, sondern ein Aufsichtsrisiko: Ein Gremium, das ein wesentliches Risiko nicht beurteilen kann, kann es auch nicht beaufsichtigen — und genau das ist nach Aktienrecht seine Pflicht. Die Lücke zu schließen heißt nicht, programmieren zu lernen, sondern ein gemeinsames Beurteilungsvermögen aufzubauen.

Es gibt eine Zahl, die in keiner Bilanzpressekonferenz auftaucht und trotzdem haftungsrelevant ist: Der Anteil der Aufsichtsräte, die sich selbst belastbare KI-Kompetenz zutrauen, liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Man kann das als Bildungsthema lesen. Ich halte es für ein Aufsichtsthema.

Die Befunde verschiedener Erhebungen zeichnen ein konsistentes Bild — und es wird unbequemer, je genauer man hinsieht. Die viel zitierten 5 % stammen aus einer Umfrage vom Juni 2024, die u. a. die qualitative Studie der TU München und der Hochschule Macromedia (Januar 2025) als Auslöser nennt — und sie sind nur die Spitze: In der Deloitte-Erhebung trauen sich nur etwa 2 % wirkliche Sachkunde zu, und fast 60 % räumen offen ein, wenig oder nichts über KI zu wissen. Noch aufschlussreicher ist die Schere zwischen den Organen — während KI in rund 80 % der Unternehmen fest im Vorstand verankert ist, befasst sich nur etwa ein Viertel der Aufsichtsräte regelmäßig damit. Und selbst formale Digitalkompetenz ist ungleich verteilt: Im DAX sitzt meist mindestens ein Digitalexperte im Gremium, in den kleineren Indizes oft keiner.

Warum das mehr ist als ein Wissensdefizit

Aufsicht heißt, die Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Beides setzt voraus, dass man das beurteilen kann, worüber man wacht. Bei einem Risiko, das man nicht versteht, bleibt nur Vertrauen — und Vertrauen ist keine Aufsicht. Das Aktiengesetz formuliert die Sorgfalts- und Überwachungspflicht des Aufsichtsrats (§§ 93, 116 AktG) nicht als Empfehlung. Wer ein wesentliches Risiko strukturell nicht beurteilen kann, hat ein Problem, das über Weiterbildung hinausreicht.

Wer ein Risiko nicht beurteilen kann, kann es nicht beaufsichtigen. Vertrauen ist keine Aufsicht.

Was die Lücke nicht bedeutet

Sie bedeutet nicht, dass Aufsichtsräte programmieren lernen müssen. Das wäre der falsche Schluss und würde die meisten überfordern. Gefragt ist Beurteilungsvermögen, nicht Bedienkompetenz: genug Verständnis, um die richtigen Fragen zu stellen, Versprechen einzuordnen und zu erkennen, wann eine Antwort des Vorstands ausweicht. Das ist erlernbar — und es ist die eigentliche Aufgabe.

Der nüchterne Schluss

Die Kompetenzlücke ist messbar, sie ist groß, und sie ist schließbar. Anders als bei vielen Governance-Themen gibt es hier einen klaren Weg: das Kompetenzprofil des Gremiums erheben, gegen die anstehenden Entscheidungen halten, die Lücken benennen und gezielt schließen. Wer das versäumt, riskiert nicht nur schlechtere Entscheidungen, sondern im Ernstfall die Frage, ob er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Das ist der Grund, warum diese eine Zahl in die Sitzung gehört.

Vier Kennzahlen zur KI-Kompetenzlücke in deutschen Aufsichtsräten: 5 % kompetent, 2 % sachkundig, ~60 % wenig Kenntnisse, 25 % regelmäßig befasst.
Vier Befunde zur KI-Kompetenz deutscher Aufsichtsräte (Erhebungen 2024–2025). Zusammenstellung © 2026 Prof. Dr. Kai Reinhardt; Quellen: Umfrage 06/2024 (berichtet von TU München / Hochschule Macromedia, Jan. 2025), Deloitte, Kienbaum Corporate-Governance-Studie 2024.

Häufige Fragen

Wie viele Aufsichtsräte sind KI-kompetent? Nach einer im Juni 2024 erhobenen, u. a. von der TU München / Hochschule Macromedia berichteten Umfrage gelten rund 5 %. In einer Deloitte-Erhebung schätzen sich nur etwa 2 % als wirklich sachkundig ein, knapp 60 % als wenig oder gar nicht kundig.

Warum ist das ein Haftungsrisiko? Das Aktienrecht verpflichtet den Aufsichtsrat zu Sorgfalt und Überwachung (§§ 93, 116 AktG). Ein wesentliches Risiko, das das Gremium nicht beurteilen kann, kann es nicht ordnungsgemäß beaufsichtigen.

Müssen Aufsichtsräte programmieren lernen? Nein. Gefragt ist Beurteilungsvermögen, nicht Bedienkompetenz — genug Verständnis, um die richtigen Fragen zu stellen und Antworten des Vorstands einzuordnen.

[kr] Kai Reinhardt · Mai 2026
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