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№ 094AnalyseOrganisationsdesign

Ist ein KI-Agent eine Stelle?

Unternehmen setzen KI-Agenten für Aufgaben ein, die bisher an Stellen gebunden waren. Die klassische Organisationslehre hat für diesen Fall ein genaues Vokabular, es passt aber nur zum Teil. Teil 1 der Serie „Der Agent im Organigramm“ prüft, wo es trägt und wo nicht.

Kurzantwort

Lässt sich ein KI-Agent als Stelle im Sinne der Organisationslehre verstehen? Zum Teil. Nach Kosiol ist die Stelle ein Bündel von Teilaufgaben, zugeschnitten auf einen gedachten Aufgabenträger; nach Luhmann bündelt sie Programm, Kommunikationsweg und Person. Ein Agent erfüllt vieles davon: Er bearbeitet abgegrenzte Aufgaben, folgt einem änderbaren Programm, hat eine feste Position im Ablauf und dokumentiert lückenlos. Er verletzt aber das Kongruenzprinzip, nach dem Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung zusammenfallen. Aufgabe und Befugnis lassen sich einem Agenten übertragen, Verantwortung nicht. Derzeit bestehen drei Lesarten nebeneinander: der Agent als Sachmittel, als eigene Stelle mit menschlicher Patenschaft oder als Teil eines Teams, das die Aufgabe gemeinsam trägt. Davon hängt ab, ob Agenten im Stellenplan oder in den Sachkosten stehen und wie über Personalabbau gesprochen wird.

In einigen Unternehmen tauchen Agenten inzwischen in Planungsunterlagen auf, die bisher Menschen vorbehalten waren: mit eigenem Auftrag, eigenem Budget und einer Zeile im Kapazitätsplan. Anbieter sprechen von „digitalen Mitarbeitern“. Andere Unternehmen führen denselben Agenten als Software-Lizenz in der IT-Kostenstelle. Beide Einordnungen sind gut begründet, und doch haben sie unterschiedliche Folgen für Personalplanung, Verantwortung und Führung. Deshalb lohnt der Blick zurück auf die Frage, was eine Stelle eigentlich ist.

Was die Organisationslehre unter einer Stelle versteht

In der deutschen Organisationslehre gilt die Stelle seit Erich Kosiol als kleinste organisatorische Einheit. Sie entsteht, indem man die Gesamtaufgabe eines Unternehmens in Teilaufgaben zerlegt und diese wieder zu sinnvollen Bündeln zusammenfasst (Kosiol 1962). Wichtig ist dabei, dass die Stelle auf einen gedachten Aufgabenträger zugeschnitten wird und nicht auf eine bestimmte Person. Die Stelle bleibt bestehen, wenn die Person wechselt.

Diese Trennung von Amt und Person hatte Max Weber schon als Kennzeichen der Bürokratie beschrieben. Das Amt hat feste Zuständigkeiten, arbeitet nach Regeln und dokumentiert seine Vorgänge in Akten (Weber 1922).

Niklas Luhmann hat den Gedanken systemtheoretisch weitergeführt. Für ihn ist die Stelle der Punkt, an dem drei Entscheidungsprämissen zusammenkommen: ein Programm, eine Position in den Kommunikationswegen und eine Person. Der Vorteil der Stelle liegt darin, dass sich jede dieser drei Prämissen ändern lässt, während die anderen beiden stabil bleiben (Luhmann 2000).

Wo der Agent ins Raster passt

Gemessen an diesen Begriffen erfüllt ein Agent erstaunlich viel. Er bearbeitet ein abgegrenztes Bündel von Teilaufgaben. Er folgt einem Programm, das man ändern kann, ohne den Agenten auszutauschen. Er hat eine feste Position im Ablauf, bekommt Eingaben von bestimmten Stellen und liefert an andere. Und er dokumentiert, was er tut, lückenloser als jeder Sachbearbeiter. In Webers Sinn ist er fast ein Idealbeamter: regelgebunden, unpersönlich, aktenmäßig.

Auch die Idee, Teilaufgaben an Sachmittel zu übertragen, ist der klassischen Lehre vertraut. Maschinen in der Fertigung oder Buchungssysteme in der Verwaltung übernehmen seit Jahrzehnten Aufgaben, die vorher Menschen erledigt haben. Neu ist, dass Agenten nun auch Teilaufgaben übernehmen, die Ermessen verlangen.

Wo das Raster nicht passt

Schwierig wird es beim Kongruenzprinzip, einer der Grundregeln der Stellenbildung. Danach sollen Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung einer Stelle zusammenpassen: Wer eine Aufgabe hat, braucht die Befugnis, sie zu erledigen, und trägt die Verantwortung für das Ergebnis.

Aufgabe und Kompetenz lassen sich einem Agenten zuweisen. Er bekommt einen Auftrag und die technischen Berechtigungen, um ihn auszuführen, etwa Zugriff auf das Kundensystem oder die Freigabe, Angebote bis zu einer bestimmten Höhe zu verschicken. Die Verantwortung dagegen lässt sich nicht übertragen. Ein Agent kann weder haften noch Rechenschaft ablegen, und er kann auch nicht mit Konsequenzen belegt werden, die für ihn etwas bedeuten.

Aufgabe und Befugnis lassen sich einem Agenten übertragen. Die Verantwortung nicht.

In der Praxis wird die Verantwortung deshalb einem Menschen zugeordnet, der den Agenten „betreut“. Damit entsteht eine Konstruktion, die die klassische Lehre nicht vorgesehen hat: eine Einheit, bei der Aufgabe und Kompetenz an einem Ort liegen und die Verantwortung an einem anderen.

Oben links eine klassische Stelle, in der Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung in einer Einheit liegen. Oben rechts der Agent: Aufgabe und Kompetenz liegen beim Agenten, die Verantwortung bei einem Menschen außerhalb. Darunter drei Lesarten: Sachmittel, eigene Stelle mit Patenschaft, Team als Aufgabenträger.
Das Kongruenzprinzip beim Agenten: Aufgabe und Kompetenz lassen sich übertragen, Verantwortung nicht. Darunter die drei Lesarten, die derzeit nebeneinander bestehen. Eigene Darstellung © 2026 Prof. Dr. Kai Reinhardt nach Kosiol (1962).

Drei Lesarten, die derzeit nebeneinander bestehen

Der Agent als Sachmittel einer Stelle. Er gehört zur Ausstattung eines Menschen, so wie früher ein Buchungssystem. Das Kongruenzprinzip bleibt gewahrt, weil die Stelle beim Menschen liegt. Unklar ist, ob diese Einordnung noch trägt, wenn ein Agent mehr Vorgänge bearbeitet als die Person, der er angeblich dient.

Der Agent als eigene Stelle mit menschlicher Patenschaft. Er wird geplant, budgetiert und beschrieben wie eine Stelle, und ein Mensch übernimmt die Verantwortung. Diese Lesart macht Agenten sichtbar und steuerbar. Sie wirft aber Fragen auf, die bisher kaum beantwortet sind: Zählen Agenten in der Personalplanung mit? Wie viele Patenschaften kann ein Mensch sinnvoll tragen, und wie wird das bei seiner Eingruppierung berücksichtigt?

Das Team als Aufgabenträger. Hier ist nicht der einzelne Agent die Einheit, sondern ein Team aus Menschen und Agenten, das eine Aufgabe gemeinsam verantwortet. Diese Lesart kommt der Praxis in vielen Bereichen am nächsten. Sie verschiebt das Problem allerdings auf die Frage, wie Verantwortung innerhalb eines solchen Teams zugerechnet wird, und das ist in der Personalarbeit ohnehin eine der schwierigsten Fragen.

Was an der Einordnung hängt

Die Wahl zwischen diesen Lesarten ist mehr als eine Frage der Begriffe. Davon hängt ab, ob Agenten im Stellenplan auftauchen oder in der Sachkostenplanung, ob ihre Einführung als Organisationsänderung oder als Softwareeinführung behandelt wird und wie Betriebsrat und Personalabteilung beteiligt werden. Sie beeinflusst auch, wie über Personalabbau gesprochen wird. Wenn Agenten Stellen sind, lässt sich ihr Einsatz als Stellenverschiebung beschreiben. Wenn sie Werkzeuge sind, verschwinden Stellen scheinbar ohne Gegenbuchung.

Ich halte keine der drei Lesarten für die richtige. Wahrscheinlich wird sich je nach Aufgabe und Fehlerpreis eine andere durchsetzen. Klar ist nur, dass die Organisationslehre ihren Stellenbegriff an einer Stelle neu durchdenken muss, an der sie ihn lange für gesichert hielt: beim Zusammenfallen von Aufgabe, Befugnis und Verantwortung in einer Einheit.

Im nächsten Teil: Wer führt den Agenten, und zählt er in der Führungsspanne mit?

Literatur

Kosiol, E. (1962): Organisation der Unternehmung. Wiesbaden: Gabler.

Luhmann, N. (2000): Organisation und Entscheidung. Opladen: Westdeutscher Verlag.

Weber, M. (1922): Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen: Mohr.

Häufige Fragen

Was ist eine Stelle in der Organisationslehre? Seit Erich Kosiol die kleinste organisatorische Einheit: ein Bündel von Teilaufgaben, zugeschnitten auf einen gedachten Aufgabenträger, nicht auf eine bestimmte Person. Die Stelle bleibt bestehen, wenn die Person wechselt.

Warum passt ein Agent nicht vollständig in den Stellenbegriff? Wegen des Kongruenzprinzips. Aufgabe und Befugnis lassen sich einem Agenten übertragen, Verantwortung nicht, denn ein Agent kann weder haften noch Rechenschaft ablegen. Die Verantwortung liegt deshalb bei einem Menschen, der den Agenten betreut, also an einem anderen Ort als Aufgabe und Befugnis.

Welche Folgen hat die Einordnung in der Praxis? Sie entscheidet, ob Agenten im Stellenplan oder in der Sachkostenplanung auftauchen, ob ihre Einführung als Organisationsänderung oder als Softwareeinführung behandelt wird und wie Betriebsrat und Personalabteilung beteiligt werden. Auch das Gespräch über Personalabbau verläuft je nach Lesart anders.

Welche Lesart ist die richtige? Wahrscheinlich keine allein. Je nach Aufgabe und Fehlerpreis dürfte sich eine andere durchsetzen: das Sachmittel bei einfachen Routinen, die Patenschaft bei eigenständigen Agenten, das Team dort, wo Menschen und Agenten eng zusammen liefern.

[kr] Kai Reinhardt · Oktober 2026
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